7. Oktober 2019
BGH stärkt Eilrechtsschutz gegen die Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen
Mit Urteil vom 2. Juli 2019 (Az.: II ZR 406/17) hat der Bundesgerichtshof die Rechtsposition von Gesellschaftern gestärkt, deren Geschäftsanteile zwangsweise eingezogen wurden. Der Bundesgerichtshof betont in der Entscheidung, dass dem von einer möglicherweise fehlerhaften Einziehung betroffenen GmbH-Gesellschafter nicht nur die Möglichkeit offensteht, sich gegen den Einziehungsbeschluss mittels Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklage zur Wehr zu setzen. Um zu verhindern, dass der Gesellschafter während der Dauer eines solchen Rechtsstreits in der Gesellschaft entrechtet wird, kann er im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Gesellschaft zudem das Verbot erwirken, eine neue Gesellschafterliste, in der er nicht mehr aufgeführt wird, beim Registergericht einzureichen. Missachtet die Gesellschaft ein solches Verbot und reicht sie gleichwohl eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregister, ist sie nach Treu und Glauben gehindert, sich auf diese Liste und die von ihr ausgehende formelle Legitimationswirkung zu berufen.