Traditionell bildet das Gesellschaftsrecht bei LEBUHN & PUCHTA einen Tätigkeitsschwerpunkt. Unsere Anwälte beraten seit Jahrzehnten branchenübergreifend Unternehmen und Unternehmer zum gesamten Lebenszyklus von Gesellschaften.
Neben der Gründung gehört die erfolgreiche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Nachfolgeregelungen und Anstellungsverträgen für Geschäftsführer sowie die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen zu unserem Kompetenzspektrum.
In komplexen Gesellschafterstreitigkeiten suchen wir für unsere Mandanten einvernehmliche Lösungen oder setzen deren Interessen – falls nötig – streitig durch. Unsere Anwälte verfügen über besondere Expertise im Recht der Publikumsgesellschaften und vertreten regelmäßig Gründungsgesellschafter und Beiräte. Weitere Schwerpunkte bilden Kapital- und Umwandlungsmaßnahmen sowie die Beratung in der Krise und Insolvenz von Unternehmen.
- Beratung und Vertretung eines Investors gegenüber Mitgesellschaftern und gegenüber der Bank im Zusammenhang mit einem ausländischen Joint-Venture über den Erwerb eines Schiffsportfolios.
- Beratung einer Private-Equity-Gesellschaft beim Erwerb von 13 Flusskreuzfahrtschiffen und der Gründung einer Joint-Venture-Bereederungsgesellschaft sowohl hinsichtlich der Investition in die neue Gesellschaft als auch in Bezug auf die schifffahrtsrechtlichen Aspekte wie Umflaggung, Vercharterung, Verkauf und Übergabe der Schiffe; Durchführung der Legal Due Diligence, insbesondere zu schifffahrtsrechtlichen Aspekten.
- Vertretung eines Familienstammes in einer Auseinandersetzung über die Nachfolgeregelung in einem bedeutenden mittelständischen Unternehmen der Mineralölindustrie.
- Vertretung des Gesellschafters eines Dienstleistungsunternehmens gegenüber seinem gleichberechtigten Mitgesellschafter, inkl. Gestaltung der Auseinandersetzungsvereinbarung.
- Vertretung des Gründungsgesellschafters einer Unternehmensgruppe der maritimen Wirtschaft in einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung mit seinen Kindern, inkl. einvernehmlicher Regelung im Wege der Mediation.
- Beratung der Geschäftsführung mehrerer Publikumsfonds in einer umfangreichen Auseinandersetzung mit Beiräten und Gesellschaftern, inkl. Vorbereitung und Durchführung streitiger Gesellschafterversammlungen und Abwehr unzulässiger gegnerischer Maßnahmen im einstweiligen Rechtsschutz.
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen in einer Dachfondsstruktur mit zahlreichen Gesellschaften und mehreren tausend Gesellschaftern.
- Restrukturierung notleidender Schiffsinvestments einschließlich des Verkaufs von Einschiffsgesellschaften, Auseinandersetzung mit einem im US-amerikanischen Chapter 11-Verfahren befindlichen Gesellschafter, Anpassung der Finanzierungsverträge und Enthaftung der Initiatoren.
- Gründung einer mehrstöckigen grenzüberschreitenden Fondsstruktur, inkl. eines Isle of Man-Fonds und einer deutschen Holding-Gesellschaft, für Investitionen ausländischer Investoren in deutsche Zielgesellschaften.
- Aufsetzung der gesellschaftsrechtlichen Struktur für ein Start-up-Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche.
- Beratung der Geschäftsführung mehrerer Schiffsfondsgesellschaften im Vorfeld der Insolvenzantragstellung, Vorbereitung und Begleitung streitiger Gesellschafterversammlungen.
- Rückabwicklung von Schiffsbauverträgen, inkl. gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzung mit der indischen Werft (zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Schiffsgesellschaften), und erfolgreiche Rückforderung von Anzahlungsbürgschaften in zweistelliger Millionenhöhe.
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Einnahmepoolverträgen.
- Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung einer in der Biotechnologie tätigen Aktiengesellschaft.
- Vertretung eines Kommanditisten gegenüber einem Emissionshaus bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Vielzahl von Kaufverträgen über Kommanditbeteiligungen.
- Beratung bei der einvernehmlichen Trennung von Gesellschaftern bei Kommanditgesellschaften.