LEBUHN & PUCHTA verfügt über eine jahrzehntelange Expertise im internationalen Handelsrecht. Inländische Mandanten begleiten wir bei grenzüberschreitenden Transaktionen und ausländische Mandanten beraten wir bei ihren Aktivitäten in Deutschland.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Vertriebsrecht (Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträge), bei Bank- und Finanzierungsfragen, bei der Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei der Beratung und Prozessführung im Zusammenhang mit internationalen Verträgen, insbesondere Kauf- und Werkverträgen.
International und branchenübergreifend beraten wir unsere Mandanten, ob in der Schifffahrt oder in der Finanzwirtschaft, ob im Lebensmittel- oder Metallhandel
- Vertretung eines niederländischen Handelshauses für organische Produkte in Bezug auf Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag für eine Kakaofabrikationsstraße.
- Beratung eines Warenkäufers hinsichtlich der Ansprüche aus Kauf- und Transportversicherungsvertrag nach Andienung von Ersatzkonnossementen seitens des Verkäufers.
- Beratung eines Handelshauses im Zusammenhang mit Rücktrittsrecht wegen Mindermenge (Abweichung von Dokumenten).
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit nachträglich behördlich aberkannter Deklarierung als Bio-Produkt.
- Umfassende Beratung eines Mandanten bei der Gründung einer Reederei einschließlich Wahl der Flagge, Zulassung und Verträgen mit Hafenbetreibern.
- Risikoüberprüfungen (Due Diligence) für verschiedene Banken im Zusammenhang mit Handelsgeschäften (Öl-, Kohle-, Gas-, Kupfer- und Schrotthandel).
- Beratung von Banken im Zusammenhang mit rechtlicher Ausgestaltung von Realsicherheiten (Sicherungsübereignung von Lagerbeständen).
- Beratung von Bunkerölhändlern zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auswirkungen von Rechtswahl- und Gerichtsstandklauseln auf die Anerkennung ausländischer Schiffsgläubigerrechte.