Versicherung/ Rückversicherung
Im Risiko auf Nummer sicher gehen

LEBUHN & PUCHTA verfügt über renommierte Spezialisten in den Bereichen gewerbliche Versicherungen, Rückversicherungen und im Recht der Versicherungsvermittlung sowie im Versicherungsaufsichtsrecht.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Sparten der gewerblichen Versicherung und Rückversicherung, insbesondere auch in den skandinavischen und Londoner Versicherungsmärkten, etwa zu Sach-, Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungs- und D&O-Versicherungen. Unsere Mandanten beraten und unterstützen wir bei der Erarbeitung von Versicherungsbedingungen. Besonders bekannt ist unsere versicherungsrechtliche Praxis für die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen in komplexen, oft grenzüberschreitenden und großvolumigen Versicherungsfällen (z.B. Schiffskollisionen, Flugunfälle, Serienschäden, Schadensereignisse unter Feuer- und Projektversicherungen, Yachtkaskoschäden, Betriebsunterbrechungen, Betriebsschließungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie).
- Beratung eines Feuerversicherers und gerichtliche Abwehr von Leistungsansprüchen nach einem Großbrand in einem Recyclingbetrieb.
- Beratung im Zusammenhang mit behaupteter Maklerhaftung wegen Deckungsablehnung des Transportversicherers.
- Beratung zu Gründung und Zulassung einer Versicherungs-AG.
- Beratung betreffend die Sicherheitsgestellung durch eine Kasko-Versicherung für Schäden an einem Hafenkran.
- Beratung eines Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit Ansprüchen unter einer D&O-Versicherung wegen Zahlungen nach Insolvenzreife.
- Beratung englischer Versicherer im Zusammenhang mit Deckungsansprüchen unter Baurisikoversicherung.
- Beratung einer deutschen Schiffskaskoversicherung zu Ansprüchen unter einer Baurisikoversicherung für eine Mega-Yacht.
- Beratung englischer Kaskoversicherer zu Ansprüchen einer Schiffshypothekengläubigerin trotz Deckungsablehnung gegenüber Schiffseigner.
- Vertretung eines Schiffseigners im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Leistungsanspruchs unter einer Kaskodeckung mit gestaffelten Versicherungsverträgen mit der besonderen Schwierigkeit der Zuordnung/Verteilung auf die einzelnen Policen nach Ermittlung von deren Reichweite.
- Vertretung eines Yachteigners in Gerichtsverfahren über streitige Überversicherung.
- Vertretung englischer Montagerisiko-Versicherer in einem deutschen Schlichtungsverfahren betreffend Deckungsansprüche für streitige Baumängel/Schäden an einer Kühlwasserleitung für ein Kohlekraftwerk.
- Verhandlung und Abschluss von Commutation-Agreements mit einer Vielzahl von (Rück)Versicherungsgesellschaften nach Insolvenz des Erstversicherers (Zedenten), für den Insolvenzverwalter des Erstversicherers.
- Umfassende Beratung von Rückversicherern zur Deckung von Covid-19-Schäden (insbesondere aus Betriebsschließungen), sowohl zum (deutschen und englischen) Erst- als auch zum Rückversicherungsrecht.