LEBUHN & PUCHTA vertritt Mandanten in Rechtsstreitigkeiten vor allen ordentlichen Gerichten in Deutschland.
Bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland schalten wir auf der Grundlage unserer langjährigen internationalen Verbindungen eine am besten geeignete Anwaltskanzlei vor Ort ein und koordinieren dort anhängige Rechtsstreitigkeiten zur optimalen Interessenwahrnehmung unserer Mandanten.
In nationalen und internationalen Schiedsverfahren treten wir als Parteivertreter auf. Unsere Anwälte werden auch häufig als Schiedsrichter, Adjudikatoren oder Schiedsgutachter benannt.
Oft werden wir beauftragt, Rechtsgutachten zum deutschen Recht zur Vorlage bei ausländischen Gerichten zu erstellen, und unsere Anwälte treten als Experten für deutsches Recht in mündlichen Verhandlungen vor ausländischen Gerichten auf.
- Vertretung eines US-amerikanischen Schiffseigners und seiner Versicherer zu deutsch-rechtlichen Haftungsfragen im Zusammenhang mit einem Brandschaden an Bord eines RoRo-Schiffs sowie die Prozessführung in Deutschland; unterstützende Beratung im Rahmen parallel geführter US-amerikanischer Discovery Proceedings und eines dortigen Mediationsverfahren.
- Vertretung in einem DIS-Adjudikations- und Schiedsverfahren über Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Bau eines Offshore-Windparks.
- Beratung und Vertretung einer deutschen Reedereigruppe im Zusammenhang mit der Stornierung von Bauverträgen mit einer chinesischen Werft für 8 Schiffe; Geltendmachung des Anspruchs auf Rückerstattung geleisteter Anzahlungen und Realisierung der Rückerstattung unter Anzahlungsgarantien chinesischer Banken.
- Durchsetzung einer erheblichen Forderung in einem Londoner Schiedsgerichtsverfahren wegen Ausfall von Charter Hire nach vertragswidriger Nichtabnahme des Schiffes von der Bauwerft durch den Charterer. Die Schwierigkeiten des Falles bestanden in den sehr komplexen Ablieferbestimmungen in der Kette der Charterverträge und in der Frage, ob diese Bestimmungen, mit denen im Bauvertrag abgestimmt waren. Darüber hinaus war streitig, ob sich das Schiff im Zeitpunkt der Ablieferung in einem abnahmefähigen Zustand befand.
- LEBUHN & PUCHTA hat eine deutsche Reederei bei der Geltendmachung einer hochvolumigen Forderung wegen Ausfalls von Charter Hire unter einem langfristigen Zeitchartervertrag in verschiedenen parallel geführten Streitverfahren in England, Südafrika, Australien, China, Singapur und Malaysia vertreten. In diesem Zusammenhang sind mehrfach unter unserer Beratung Pfandrechte an Frachtansprüchen des Charterers ausgeübt und Schiffsarreste ausgebracht worden. Dabei waren u.a. komplexe Fragen zum einen nach englischem Recht im Zusammenhang mit einem „repudiatory breach of the charter“ und zum anderen mit den konzernrechtlichen Verknüpfungen vor dem Hintergrund der Voraussetzungen für ein „sistership arrest“ in Südafrika zu bewältigen.
- Vertretung eines Schiffseigners im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Leistungsanspruchs unter einer Kaskodeckung mit gestaffelten Versicherungsverträgen mit der besonderen Schwierigkeit der Zuordnung/Verteilung auf die einzelnen Policen nach Ermittlung deren Reichweite.
- Partner von LEBUHN & PUCHTA haben als Schiedsrichter in zahlreichen Schiedsgerichtsverfahren mitgewirkt, dies unter verschiedenen Schiedsgerichtsordnungen und teilweise mit internationaler Besetzung des Schiedsgerichts.
- Dr. Armbrust ist als Experte für deutsches Versicherungsrecht in einem Londoner Schiedsverfahren aufgetreten. Das Verfahren warf komplexe Fragen zu der Wirkung von deutschem materiellem Recht auf die Aktivlegitimation der Kläger auf.
- Vertretung der Interessen einer Reederei im Zusammenhang mit einem von containerisiertem Ladungsgut ausgehenden Ölverschmutzungsvorfall im Hafen von Valdez im US-Bundeststaat Alaska.
- LEBUHN & PUCHTA nimmt in einer Vielzahl von Anlegerklagen die Interessen von Reedereien, Emissionshäusern und anderen betroffenen Parteien wahr.