
Erneuerbare
Energien

Die ökologische Zukunft
rechtssicher gestalten.
LEBUHN & PUCHTA berät Unternehmen zu Rechtsfragen im Bereich der erneuerbaren Energien und im Zusammenhang mit Offshore-Projekten bei Schadensfällen, Havarien und Gewährleistungsfragen.
Im Offshore-Bereich haben wir eine besondere Expertise in Bezug auf rechtliche Fragestellungen bei der Errichtung und Versorgung (O&M) von Windkraftanlagen. Weitere Bereiche unserer Tätigkeit sind Photovoltaik, landgebundene Windkraftanlagen, Bioenergie und Speichermedien. Unsere Kanzlei zeichnet sich zudem durch spezielle Kenntnisse und Erfahrungen mit den Planungs- und Investitionsrisiken von Offshore-Anlagen und in Fragen der Umwelt- und Produkthaftung aus.
Wir beraten Unternehmen zu Rechtsfragen des maritimen Anlagenbaus, des Maschinen- und Schiffbaus sowie zu maritimen Bauprojekten, Offshore-Anlagen, Umspannanlagen und Seekabelverlegungen. Mit diesen Schwerpunkten begleiten wir die Umsetzung, den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen auf hoher See und den Küstenmeeren einschließlich der Steuerung und Abwicklung von Leistungsstörungen. Seit langem profitieren unsere Mandanten hierbei von unserer Branchenkenntnis und unserem rechtlichen und technischen Fachwissen.
Bei maritimen Baurechtsstreitigkeiten, etwa im Zusammenhang mit Mangel- und Gewährleistungsfällen, Bauzeitverzögerungen oder Ablieferungshindernissen vertreten wir unsere Mandanten vor ordentlichen Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Häufig werden unsere Anwälte als Adjudikatoren, Schiedsgutachter oder Schiedsrichter benannt.
Über eine weitere Expertise verfügen wir bei der rechtlichen Strukturierung von Joint Ventures und Fondsgesellschaften.
- Vertretung in einem DIS-Adjudikations- und Schiedsverfahren über Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Bau eines Offshore-Windparks.
- Umfassende Beratung bei der Verhandlung eines Schiffbauvertrages für ein Errichterschiff. Besondere Probleme ergaben sich aus dem Prototypcharakter des Schiffes und der komplexen Eigentums- und Sicherheitenstruktur.
- Beratung bei Abschluss eines Chartervertrages für ein Errichterschiff bei gleichzeitiger Harmonisierung mit dem Schiffbauvertrag und Minderung der vertraglichen Risiken für Folgeschäden des Windparkprojektes.
- Beratung im Zusammenhang mit der Verlegung eines Starkstromverbindungskabels für einen Nordsee-Windpark.
- Beratung im Rahmen einer Ausschreibung für die Charter von Hotelschiffen für Personal von Windparks.
- Beratung bei Eincharterung von Schiffen für ein laufendes Umweltmonitoring für eine Gruppe von Windparks.
- Vertretung eines Solaranlagenherstellers zur Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und der Verfolgung von Regressansprüchen gegen Zulieferer.
- Beratung und Prozessvertretung von namhaften Herstellern von Windkraftanlagen im Zusammenhang mit unbegründeten Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen der Betreibergesellschaften.
- Beratung und Prozessvertretung von wesentlichen Zulieferern im Offshore-Baustellenbetrieb bei der Installation von Windkraftanlagen und anderen Offshore-Einrichtungen.