Erneuerbare
Energien
Die ökologische Zukunft
rechtssicher gestalten.
LEBUHN & PUCHTA berät Unternehmen zu Rechtsfragen im Bereich der erneuerbaren Energien und im Zusammenhang mit Offshore-Projekten bei Schadensfällen, Havarien und Gewährleistungsfragen.
Im Offshore-Bereich haben wir eine besondere Expertise in Bezug auf rechtliche Fragestellungen bei der Errichtung und Versorgung (O&M) von Windkraftanlagen. Weitere Bereiche unserer Tätigkeit sind Photovoltaik, landgebundene Windkraftanlagen, Bioenergie und Speichermedien. Unsere Kanzlei zeichnet sich zudem durch spezielle Kenntnisse und Erfahrungen mit den Planungs- und Investitionsrisiken von Offshore-Anlagen und in Fragen der Umwelt- und Produkthaftung aus.
Wir beraten Unternehmen zu Rechtsfragen des maritimen Anlagenbaus, des Maschinen- und Schiffbaus sowie zu maritimen Bauprojekten, Offshore-Anlagen, Umspannanlagen und Seekabelverlegungen. Mit diesen Schwerpunkten begleiten wir die Umsetzung, den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen auf hoher See und den Küstenmeeren einschließlich der Steuerung und Abwicklung von Leistungsstörungen. Seit langem profitieren unsere Mandanten hierbei von unserer Branchenkenntnis und unserem rechtlichen und technischen Fachwissen.
Bei maritimen Baurechtsstreitigkeiten, etwa im Zusammenhang mit Mangel- und Gewährleistungsfällen, Bauzeitverzögerungen oder Ablieferungshindernissen vertreten wir unsere Mandanten vor ordentlichen Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Häufig werden unsere Anwälte als Adjudikatoren, Schiedsgutachter oder Schiedsrichter benannt.
Über eine weitere Expertise verfügen wir bei der rechtlichen Strukturierung von Joint Ventures und Fondsgesellschaften.