Arbeitsrecht
Unternehmerischer Wandel mit Vernunft und Augenmaß.
LEBUHN & PUCHTA berät Arbeitgeber in allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts.
Dies umfasst insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Heuerverträgen und deren sozial- und steuerrechtliche Bedingungen. Wir beraten bei Fragen zu Betriebsübergängen und zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Umwandlungsvorgängen. Ebenso beraten wir bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vertreten Arbeitgeber in kündigungsschutzrechtlichen Verfahren.
Mit den Besonderheiten der Arbeit auf See sind wir bestens vertraut, sodass wir unseren Mandanten auch in diesem Bereich als rechtliche Berater umfassend zur Seite stehen.