Arbeitsrecht
Unternehmerischer Wandel mit Vernunft und Augenmaß.

LEBUHN & PUCHTA berät Arbeitgeber in allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts.
Dies umfasst insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Heuerverträgen und deren sozial- und steuerrechtliche Bedingungen. Wir beraten bei Fragen zu Betriebsübergängen und zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Umwandlungsvorgängen. Ebenso beraten wir bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vertreten Arbeitgeber in kündigungsschutzrechtlichen Verfahren.
Mit den Besonderheiten der Arbeit auf See sind wir bestens vertraut, sodass wir unseren Mandanten auch in diesem Bereich als rechtliche Berater umfassend zur Seite stehen.
- Bundesweite Vertretung eines Mandanten vor Arbeitsgerichten in zahlreichen Kündigungsschutzverfahren nach der Schließung mehrerer Niederlassungen
- Beratung einer deutschen Reederei bei der Übernahme eines Schiffes, die zu einem Betriebsübergang führte
- Arbeitsrechtliche Beratung bei der Verschmelzung einer GmbH mit Betriebsrat auf eine GmbH ohne Betriebsrat
- Beratung einer deutschen Reederei zu Fragen der Sozialversicherungspflicht der Besatzung nach Ausflaggung
- Umfassende Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie