Schifffahrt
Wir loten aus,
das Ziel im Blick.
Im Bereich Schifffahrt gehört LEBUHN & PUCHTA zu den führenden Kanzleien in Deutschland.
Unsere erfahrenen Anwälte mit umfassender Branchen- und Marktkenntnis sowie gelebten Verbindungen zu Seerechtsexperten in aller Welt bieten erstklassige Beratung im gesamten Seehandelsrecht, bei Schiffsunfällen, zu allen Themen rund um die Bergung sowie beim Bau, An- und Verkauf und der Finanzierung von Schiffen.
Insbesondere durch unsere Expertise im Schifffahrtsrecht und im Gesellschaftsrecht können wir Reedereien eine 360°-Beratung bieten, die den gesamten Lebenszyklus eines Schiffes von der Planung und Finanzierung über den laufenden Betrieb bis hin zur letzten Reise abdeckt.
Unsere Schifffahrtsexperten und Seerechtler sind das Autorenteam des Chambers Global Practice Guide Shipping 2019 für Deutschland.
Arrest
Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Gläubiger die Möglichkeit, zum Zweck der Sicherung seiner Forderung ein Schiff des Schuldners zu arrestieren.
Einen Arrest auszubringen oder abzuwehren, ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil der schifffahrtsrechtlichen Praxis von LEBUHN & PUCHTA.
Seit der im Jahr 2013 in Kraft getretenen Reform des deutschen Seehandelsrechts kommt dem Schiffsarrest in Deutschland wieder steigende Bedeutung zu. Um Arreste im Ausland auszubringen bzw. abzuwehren, arbeiten wir eng mit zahlreichen Partnerkanzleien in allen wesentlichen Hafenstädten und Jurisdiktionen der Welt zusammen.
Binnen-
schifffahrt
LEBUHN & PUCHTA zählt im Binnenschifffahrtsrecht deutschlandweit zu den führenden Kanzleien.
Mit unserem erfahrenen Team um Dr. Johannes Trost – in The Legal 500 als „Koryphäe im Binnenschifffahrtsrecht“ bezeichnet – sind wir in der Lage, auch sehr komplexe und kontroverse Schadensfälle zu bearbeiten.
Besondere Erfahrungen bestehen in den Bereichen Havarie, Feuer, Kenterung und Bergung sowie Wrackbeseitigung und Umweltschäden. Ferner bearbeiten wir regelmäßig Fälle von Ladungsverunreinigung und sonstigen Ladungsschäden sowie technische Schadensfälle (Coating, Korrosion, Vibration). Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland haben wir besondere Erfahrung bei der Errichtung und dem Bestreiten von Haftungsbeschränkungsfonds (CLNI).
Profunde Kenntnisse der AVB-Flusskaskobedingungen und aus der Schadensbearbeitung für P&I Clubs und Kasko-Versicherer sowie ein tiefes technisches und nautisches Verständnis sind die Grundlagen für unseren Erfolg in der Schifffahrt.
Havarie /
Bergung
Havarien und Bergungsfälle in der Schifffahrt gehören zu den besonderen Kompetenzfeldern von LEBUHN & PUCHTA.
Mit unseren individuellen und flexibel einsatzfähigen Teams aus erfahrenen und teils auch nautisch qualifizierten Rechtsanwälten können wir in der besonders wichtigen ersten Reaktionsphase die richtigen strategischen Entscheidungen vorbereiten und gerichtsfeste Beweise sichern. Dazu gehören Seeproteste und Verklarung sowie die Aufnahme von Statements von Besatzungsmitgliedern, die Sicherstellung von Dokumenten und VDR-Aufzeichnungen, falls erforderlich auch das Ausbringen von Arresten in Seeschiffe und Binnenschiffe sowie die Errichtung von Haftungsfonds.
Unser Ziel ist es, die Havariebearbeitung von Anfang an so aufzusetzen, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird. Da dies insbesondere bei schwierigen internationalen Fällen unter Beteiligung von Ausflaggungen und Offshore-Gesellschaften jedoch nicht immer möglich ist, schließt unsere Arbeit die richtige Vorbereitung einer etwaigen streitigen Klärung von Anfang an mit ein.
Gleichzeitig sind wir erfahren in der stets wichtigen Abstimmung mit Hafenbehörden, der Polizei und Umweltbehörden sowie mit der Presse, um Folge- und Imageschäden zu minimieren.
Klassifikation
LEBUHN & PUCHTA berät und vertritt seit vielen Jahren bedeutende Schiffsklassifikationsgesellschaften in Deutschland in deren rechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Vertragsgestaltung (Klassifikationsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) bis hin zur Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten.
Meeresboden-
bergbau
Das breite Kompetenzspektrum unserer Anwälte im Bereich des Offshore-Anlagenbaus und im Zusammenhang mit den einschlägigen internationalen Regelwerken und dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ/UNCLOS) macht LEBUHN & PUCHTA zum idealen Partner für rechtliche Fragen der Tiefseeforschung und des Meeresbodenbergbaus.
Wir beraten Mandanten bei Fragen der Vertragsgestaltung, bspw. im Zusammenhang mit Schiffbauverträgen, Charter- oder Bereederungsverträgen, ebenso wie in Bezug auf behördliche Anforderungen etwa der Internationalen Meeresbodenbehörde. Besondere Kenntnisse haben wir bei der rechtlichen Begleitung des Baus und Betriebs von Prototypen und Spezialschiffen. Wir verfügen über die spezielle Fachkenntnis, um Mandanten in Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Tiefseeforschung und dem Meeresbodenbergbau zu vertreten, insbesondere bei Streit- und Schlichtungsverfahren aus dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ/UNCLOS).
Schiffbau /
Sale & Purchase /
Schiffsmanagement
LEBUHN & PUCHTA berät seit jeher zur Gestaltung von Verträgen für den Bau, den Kauf und das Management von Schiffen, sowohl nach deutschem als auch nach englischem Recht.
Wir unterstützen bei der Gestaltung von Bauverträgen für Schiffe jeder Art (auch Spezialschiffe und Megayachten). Über den Abschluss hinaus begleiten wir bei der Änderung und Rückabwicklung von Bauverträgen und unterstützen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen in diesem Zusammenhang, auch in gerichtlichen und ausländischen Schiedsverfahren.
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Begleitung beim Erwerb und der Veräußerung von Seeschiffen, Motor- und Segelyachten, einschließlich der Registrierung in in- und ausländischen Registern.
Wir beraten nicht in Steuerfragen.
Aufgrund der wachsenden Anforderungen an Shipmanager werden Managementverträge zunehmend komplexer, auch im Bereich des Crewings. Wir verfügen über fundierte rechtliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen, um die Interessen unserer Mandanten auch im Bereich des Schiffsmanagements in allen rechtlichen Angelegenheiten optimal zu unterstützen und zu vertreten.
Schiffsfinanzierung
LEBUHN & PUCHTA verfügt über ein Team von Anwälten mit langjährigen, vielfältigen Erfahrungen im Bereich der Schiffsfinanzierung.
Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich von der Erstellung und Verhandlung der Dokumentation für klassische Schiffshypothekendarlehen über die Strukturierung von Eigenmittelfinanzierungen bis hin zur Beratung im Zusammenhang mit alternativen Flottenfinanzierungsformen und deren Besicherung. Hierbei werden wir zumeist auf Seiten der Schiffseigner bzw. Darlehensnehmer tätig.