3. Juni 2020
Bundeskabinett beschließt Startschuss für „grünen“ Wasserstoff
Mit den am 3. Juni 2020 vorgeschlagenen Änderungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes will die Bundesregierung beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die personellen und rechtlichen Voraussetzungen dafür verbessern, dass die Erzeugung von Wasserstoff durch Windenergieanlagen auf See und damit ohne Netzanbindung möglich wird. Dafür sollen die im Flächenentwicklungsplan vorgesehenen Bereiche für „sonstige Energiegewinnung“ herangezogen und Verfahrensvorschriften entwickelt werden, die eine Vergabe nach objektiven, nachvollziehbaren, diskriminierungsfreien und effizienten Kriterien sicherstellen. Zwar spricht der Gesetzesentwurf noch von „innovativen Konzepten“, die sich in einem frühen Stadium der Entwicklung befinden, der politische Startschuss für „grünen“ auf See erzeugten Wasserstoff ist damit aber gefallen.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: