7. Oktober 2019
Das Straßburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) tritt am 1. Juli 2019 in Kraft
Mit Inkrafttreten der CLNI 2012, dem neuen Straßburger Übereinkommen zur Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt, wird der räumliche Anwendungsbereich des Übereinkommens ab dem 1. Juli 2019 erweitert. Gleichzeitig werden die Haftungsgrenzen deutlich erhöht.
Die CLNI 2012 löst die CLNI von 1988, der Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz angehörten, zum 1. Juli ab. Mitgliedstaaten der CLNI 2012 sind bereits Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Serbien und Ungarn. Belgien und Frankreich befinden sich im Ratifikationsverfahren und werden damit in Kürze folgen.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Das neue Übereinkommen steht allen Staaten zur Ratifikation offen und beschränkt das Anwendungsgebiet nicht mehr wie bisher auf Rhein und Mosel. Vielmehr gilt die CLNI 2012 grundsätzlich auf allen Wasserstraßen der Vertragsstaaten, also insbesondere auch auf Donau, Elbe und Oder.
- Ab dem 1. Juli werden die allgemeinen Haftungshöchstsummen erheblich, nämlich um 50 % erhöht. Die Haftungshöchstsummen für Passagierschäden sind sogar noch stärker angehoben worden. Für Schäden aus der Beförderung gefährlicher Güter sieht die CLNI 2012 nunmehr gesonderte Haftungshöchstbeträge vor.
- Zur Haftungsbegrenzung nach der CLNI 2012 sind Schiffseigentümer sowie Berger und Retter berechtigt. Der Begriff Schiffseigentümer schließt dabei den Eigner, Mieter oder Zeitcharterer eines Binnenschiffs ein.
Nähere Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.ccr-zkr.org/files/clni/clni_2012_de.pdf