01. Oktober 2021
Gesetzliche Regelung für die Erzeugung von grünem Wasserstoff nimmt Form an
Durch die Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone vom 21. September 2021 formt die Bundesregierung eine langersehnte Regelung zur Förderung von grünem Wasserstoff, welcher durch Offshore-Windenergie hergestellt wird.
Ziel der Verordnung ist es, auch solche Energiegewinnungsbereiche durch ein Vergabeverfahren zuzulassen und deren Errichtung in der ausschließlichen Wirtschaftszone sicherzustellen, welche jeweils nicht an das Netz angeschlossen werden. Die Zuständigkeit für die Flächenvergabe liegt beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Die Verordnung legt fest, nach welchen Kriterien die Zuschläge erteilt werden. Dabei erfolgt die Vergabe erstmalig nach qualitativen Kriterien und ist technologieoffen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Erzeugung von klimaneutralem Wasserstoff aus Offshore-Strom und Elektrolyseanlagen auf See praktisch zu erproben.
Gerade auch im Hinblick auf den “europäischen Grünen Deal” sowie für die Umsetzung der nationalen Klimastrategie, ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutraler Energiegewinnung und einer Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft und des Verkehrssektors.
Auf dem Weg für nachhaltigste Energieträger in Zeiten des Klimawandels setzt die Regierung somit ein Zeichen für die Planbarkeit bei der Gewinnung von grünem Wasserstoff und wirkt Unsicherheiten in der Wirtschaft und von Investoren entgegen.