24.07.2026
EU ETS in der Schifffahrt: Risiken und Lösungsansätze bei der Kosten- und Haftungsverteilung
Schnell gelesen:
- Durch die Integration der Schifffahrt in das EU-Emissionshandelssystem entwickeln sich CO₂-Kosten zunehmend zu einem bedeutenden wirtschaftlichen Faktor innerhalb internationaler Chartermodelle.
- Für Reeder, Charterer und Betreiber wird die präzise Ausgestaltung von ETS-Clauses, insbesondere zur Kosten- und Haftungsverteilung, daher zu einem wesentlichen Bestandteil moderner Risikosteuerung. Aufgrund der Dynamik der kommenden Jahre müssen Vertragswerke kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt werden.
- Verstöße gegen die ETS-Vorgaben können nicht nur finanzielle Sanktionen nach sich ziehen, sondern es kommen auch weitere Maßnahmen, bis hin zu einem Ausschluss betroffener Schiffe vom Zugang zu EU-/EWR-Häfen, in Betracht.
Seit 2024 wird die Schifffahrt schrittweise in das europäische Emissionshandelssystem einbezogen. Betroffen sind insbesondere große Schiffe ab 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen.
Erfasst werden dabei:
- 100 % der Emissionen auf Fahrten innerhalb der EU,
- sowie 50 % der Emissionen auf Fahrten zwischen EU- und Nicht-EU-Häfen.
Zunächst mussten für das Jahr 2024 nur Zertifikate für 40 % der erfassten Emissionen abgegeben werden. Für das Jahr 2025 stieg dieser Anteil auf 70 %, bevor ab 2026 bzw. mit der Abgabe im Jahr 2027 die vollständige Erfassung von 100 % erreicht wird.
Die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionszertifikaten trifft formal die „shipping company“ im Sinne der ETS-Regulierung. In der Praxis handelt es sich dabei häufig um den technischen oder kommerziellen Betreiber des Schiffes beziehungsweise diejenige Organisation, die als ISM-Verantwortliche die Verantwortung für den Schiffsbetrieb übernommen hat.
Die regulatorische Zuordnung entspricht jedoch nicht zwingend der wirtschaftlichen Risikoverteilung innerhalb der jeweiligen Charterstruktur, denn traditionell trägt der Charterer in solchen Modellen die variablen Betriebskosten des Schiffes, insbesondere Treibstoffkosten. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht vieler Schiffseigner naheliegend, auch ETS-Kosten dem Charterer zuzuordnen, da diese unmittelbar an die durch den Betrieb des Schiffes verursachen Emissionen anknüpfen.
Allerdings trägt die ETS-Richtlinie (Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates) der wirtschaftlichen Realität ausdrücklich Rechnung. Nach Art. 3gc der Richtlinie soll die „shipping company“ grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Emissionszertifikate gegenüber derjenigen Stelle haben, die für den Betrieb des Schiffes verantwortlich ist und über Faktoren wie Treibstoffverbrauch, Routing oder Geschwindigkeit entscheidet. Die konkrete Umsetzung dieser Kostenweitergabe erfolgt jedoch regelmäßig erst durch entsprechende vertragliche Regelungen innerhalb der jeweiligen Charterverträge. Weshalb die Ausgestaltung von ETS-Klauseln zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Neben den eigentlichen Zertifikatspflichten bestehen umfangreiche Monitoring-, Reporting- und Verifizierungspflichten. Die erfassten Emissionen müssen nach den Vorgaben des EU-MRV-Systems dokumentiert und durch unabhängige Prüfer verifiziert werden. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des Systems künftig schrittweise erweitert. Neben CO₂ werden im Rahmen des MRV-Systems bereits weitere Treibhausgase wie Methan (CH₄) und Distickstoffmonoxid (N₂O) erfasst, die künftig auch für die ETS-Compliance zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies kann insbesondere für Betreiber alternativer Antriebssysteme zusätzliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Außerdem ist mit einer Ausweitung der Regelungen auf weitere und kleinere Schiffstypen zu rechnen.
Ohne klare vertragliche Regelungen besteht daher Streitpotenzial über die Berechnung relevanter Emissionen, den Zeitpunkt der Kostenzuordnung, die Beschaffung von Zertifikaten sowie mögliche Verzögerungs- oder Ausfallkosten.
Vor diesem Hintergrund gewinnen ETS-Clauses, wie sie in Form einer Standardklausel beispielsweise von der BIMCO bereitgestellt werden, zunehmend an Bedeutung. Gleichwohl bleibt zu bedenken, dass standardisierte Klauseln nicht in jedem Fall die wirtschaftlichen Interessen der Parteien vollständig abbilden. Insbesondere bei langfristigen Verträgen spielt zudem die regulatorische Dynamik eine wichtige Rolle, da sowohl das EU ETS als auch ergänzende Regime wie FuelEU Maritime sich derzeit fortlaufend weiterentwickeln.
Die Einführung emissionsbezogener Kosten verändert nicht nur Vertragsstrukturen, sondern gewinnt auch in der operativen und strategischen Planung an Gewicht. Aufgrund der Handelbarkeit der Emissionszertifikate am Markt ergeben sich neue Potenziale zur Gewinnerzielung, insbesondere im Zusammenspiel mit modernen (effizienten) Flotten und der Nutzung alternativer Kraftstoffe.
Die Dekarbonisierung der Schifffahrt entwickelt sich zunehmend zu einer zentralen Frage kommerzieller Vertragsgestaltung, strategischer Risikoallokation und langfristiger Investitionsentscheidungen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Schifffahrt.
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