31.08.2026
Inkrafttreten des ersten globalen Regelwerkes für autonom fahrende Schiffe
Am 1. Juli dieses Jahres ist das weltweit erste, umfassende Regelwerk für autonom fahrende Schiffe in Kraft getreten. Der International Code of Safety for Maritime Autonomous Surface Ships (MASS Code) wurde von einer Arbeitsgruppe der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) ausgearbeitet. Entscheidend war dabei die Integration in die bereits bestehenden Regularien und die Beachtung des geltenden Seevölkerrechts.
Das Regelwerk richtet sich an alle „Überwasserschiffe“ die von Kapitel 1 des SOLAS-Übereinkommens erfasst werden, d.h. Schiffe über 500 BRZ die keine Passagier- oder Staatsschiffe sind und international operieren. Ebenfalls erforderlich ist ein gewisser Grad an Autonomie. Ein Schiff ist autonom im Sinne des Regelwerkes, wenn Funktionen, die bisher von menschlicher Besatzung an Bord übernommen wurden, nun autonom oder remote controlled durchgeführt werden. Erweiterte Automatisierung, wie sie an Bord von modernen Schiffen üblich ist, reicht für sich genommen nicht aus, damit ein Schiff als autonom angesehen wird. Die IMO hat vier Grade der Autonomie festgelegt, von Schiffen mit unterstützenden Funktionen (Grad I) über remote controlled mit und ohne Besatzung (Grad II + III), bis hin zu völlig autonom fahrend (Grad IV).
Ziel des MASS-Code ist, die sichere Integration solcher Schiffe in den internationalen Seeverkehr zu ermöglichen. Dafür werden Sicherheitsmindeststandards, insbesondere hinsichtlich Besatzung, Alarm-Management, Redundanzen und fall-back-states, festgelegt. Die autonomen Schiffe sollen in Bezug auf Umwelt- und Sicherheitsstandards mit konventionellen Schiffen vergleichbar sein.
Die nun in Kraft getretene Version des Regelwerkes ist nicht zwingend, aber IMO-Mitgliedstaaten sind aufgerufen, ihn umzusetzen und damit an der „MASS Experience-Building Phase“ aktiv mitzuwirken. Die Rückmeldungen der Mitgliedstaaten und der Industrie sollen zur Weiterentwicklung des Regelwerkes beitragen.
Weiterhin ungeregelt ist die Frage der Haftung, da insbesondere im deutschen Recht das Verschuldensprinzip zentral ist. Demnach muss eine Person – von Tatbeständen der Gefährdungshaftung abgesehen – nur für den Schaden einstehen, den sie vorsätzlich oder wenigstens fahrlässig verursacht hat. Spannend wird die Frage des Verschuldens insbesondere dann, wenn keine Personen mehr an Bord sind oder die Technik, wie bei Grad IV, vollständig autonom arbeitet.
Der MASS-Code ist hier abrufbar.
