05.01.2025
LEBUHN & PUCHTA berät SeaRoad zur Fertigstellung ihres bei der Flensburger Werft FSG bestellten Schiffes
Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Flensburger Schiffbau Gesellschaft mbH (FSG) haben die vorläufigen Insolvenzverwalter Vereinbarungen mit der Rönner-Gruppe aus Bremerhaven zum Weiterbetrieb der Flensburger Werft und mit der Lürssen-Gruppe aus Bremen zur Übernahme der Anlagen und Grundstücke des Werftstandorts in Rendsburg geschlossen (siehe: https://www.brinkmann-partner.de/werften-in-flensburg-und-rendsburg-bleiben-erhalten/).
Mit der Wiederaufnahme des Werftbetriebes sollen auch die Arbeiten an dem Neubau der RoRo-Fähre mit LNG-Antrieb (Neubau 784) für die australische Reederei SeaRoad fortgesetzt werden. LEBUHN & PUCHTA hat SeaRoad umfassend zu allen schiffsbauvertraglichen und sonstigen rechtlichen Fragen rund um die Fertigstellung des Schiffes beraten.
Das Team von LEBUHN & PUCHTA bestand aus Dr. Sarah Gahlen (Partner, Federführung, Maritimes Wirtschaftsrecht/Ship Sale & Purchase) sowie Edward Maguin (Partner, Maritimes Wirtschaftsrecht, englisches Recht) und Dr. Dirk Blömer (Partner, Arbeits- und Insolvenzrecht).
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