10. August 2021
Bundesregierung ebnet Weg für mehr Offshore-Windenergie
Das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat mit der „Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee“ einen neuen Raumordnungsplan für die Nutzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) beschlossen.
In dem neu beschlossenen Raumordnungsplan für die AWZ, der – unter Berücksichtigung des Meeresökosystems – die verschiedenen Interessen an der Nutzung der AWZ in Einklang bringen soll, sind nunmehr 15 Prozent der AWZ als Gebiete für Windparks festgelegt worden. Dies soll einer installierten Leistung von bis zu 43 Gigawatt Windenergie entsprechen. Zum Vergleich: Die bisherigen Raumordnungspläne enthielten nur Gebiete für eine Leistung von bis zu 12 Gigawatt Windenergie.
Die Ausweitung der Gebiete für Offshore-Windenergieparks entspricht dem energiepolitischen Ziel der Bundesregierung, wonach bis zum Jahr 2030 20 Gigawatt Windenergie auf See und bis 2040 40 Gigawatt Windenergie auf See installiert werden sollen.
Der neue Raumordnungsplan soll im September dieses Jahres in Kraft treten.
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link.